NFZ erstattet Behandlungskosten in EU-Ländern und außerhalb der Gemeinschaft immer dann, wenn der Patient die Zustimmung des Nationalen Gesundheitsfonds zur geplanten Behandlung und Erstattung erhält. Bei Vorlage der EHIC wird kostenlose medizinische Notfallhilfe gewährt, aber nicht alle Behandlungskosten werden vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet.
Geplante Behandlung im Ausland - Verfahren zur Einreichung eines Antrags beim Nationalen Gesundheitsfonds
Gemäß der Praxis und den Empfehlungen des Nationalen Gesundheitsfonds erfordert eine geplante Behandlung eine dokumentierte Zustimmung des Nationalen Gesundheitsfonds. Andernfalls geht es immer zu Lasten des Versicherten. Um die Zustimmung für geplante Behandlungen oder diagnostische Tests außerhalb des Landes zu erh alten, ist es notwendig,Antragbeim Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds für Behandlung oder diagnostische Tests (oder deren Fortsetzung) im Ausland einzureichen und zur Deckung der Kosten des Transports zum Ort der Leistungserbringung durch die zuständige Landesabteilung des Landesgesundheitsfonds.
Ein solcher Antrag ist bei der für den Wohnort der betroffenen Person zuständigen NFZ-Einrichtung zu stellen. Die Bescheinigung, die Sie berechtigt, geplante Behandlungen oder diagnostische Untersuchungen im Ausland zu erh alten, ist die „Bescheinigung über den Erh alt des Anspruchs auf aktuell fällige Leistungen aus der Kranken- oder Mutterschaftsversicherung“, die sogFormular E112 , ausgestellt von der Provinzialabteilung des Nationalen Gesundheitsfonds
Die Landesstelle des Fonds prüft den Antrag, insbesondere auf die Angaben zum Eintrag des Antragstellers auf der Warteliste beim Leistungserbringer im Land und/oder prüft, ob eine bestimmte Leistung im Land nicht erbracht werden kann . Das Dezernat kann auf Antrag der die Behandlung beantragenden Person den Antrag zusammen mit einer Kopie der ärztlichen Dokumentation in dem vom Antrag erfassten Umfang an den Landeskonsultanten auf dem Gebiet der für die beantragte Behandlung geeigneten Medizin oder diagnostischen Untersuchungen, z eine Meinung.
Das Antragsprüfungsverfahren wird mit Erlass eines Bescheides - mit Zustimmung oder Ablehnung des Präsidenten des Fonds - abgeschlossen. Der Präsident des Nationalen Gesundheitsfonds erlässt innerhalb von 5 Werktagen nach Erh alt der oben genannten Dokumente eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung des Antragstellers zur Durchführung oder Fortsetzung von Behandlungen oder diagnostischen Tests im Ausland undÜbernahme der Transportkosten zum Ort der Leistungserbringung
Gesundheitsversorgung während einer touristischen Reise in EU- und EFTA-Staaten
Während eines vorübergehenden Aufenth alts (z. B. touristischer Aufenth alt) in einem anderen EU-/EFTA-Mitgliedstaat hat die versicherte Person (Patient) Anspruch auf medizinische Leistungen, die aus medizinischer Sicht erforderlich sind. Bei einer solchen Reise lohnt es sich, auf den Leistungserbringer zu achten, also die Person, die der Ausreisende um Hilfe bittet. Die versicherte Person sollte Gesundheitsleistungen in einer Einrichtung in Anspruch nehmen, die eine Vereinbarung mit einer örtlichen Krankenkasse (allgemeiner Versicherer, gleichbedeutend mit der Nationalen Gesundheitskasse) hat. Leistungen werden gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte ( EKUZ ) erbracht; ein Lichtbildausweis ist ebenfalls erforderlich, um Ihre Identität nachzuweisen.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Patientindividuelle Policeden Patienten vor allen Kosten schützt, die nicht erstattet werden, was vom Nationalen Gesundheitsfonds immer empfohlen wird, bevor er ins Ausland geht. Wenn Sie keine EHIC haben, müssen Sie den Service möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen. Andererseits sind die Originalrechnungen oder Rechnungen (gestempelt, unterschrieben und mit dem Stempel der Einrichtung versehen) zusammen mit den Originalzahlungsbelegen die Grundlage für die Beantragung der Erstattung bei der Versicherung im Aufenth altsland oder danach bei der Nationalen Gesundheitskasse Rückkehr nach Polen.
Der Antrag auf Erstattung der Krankheitskostenist bei der für den Wohnort zuständigen NHF-Abteilung einzureichen.
Medizinische Nothilfe im Ausland
Medizinische Hilfe steht vor allem Touristen, Rentnern, Studenten und Arbeitnehmern zur Verfügung, die zur Berufsausbildung entsandt werden:
1) im Notfall,
2) bei einem Unfall,
3) plötzlich krank werden,
4) plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Notwendige Leistungen im Ausland sind auch Nierendialyse und Anschluss an das Sauerstoffgerät, wenn sie Teil der begonnenen, regelmäßigen und laufenden Behandlung im Inland sind. Bei chronischen Krankheiten sollten Sie sich vor Ihrer Abreise mit dem Träger in Verbindung setzen, der die betreffenden Leistungen erbringt, um sicherzustellen, dass Sie die Leistung erh alten. Wenn der Zweck der Reise des Patienten in einen anderen Mitgliedstaat jedoch darin besteht, diese Leistungen zu erh alten, werden sie als geplante Behandlung behandelt.
Welche Behandlungskosten werden nicht vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattet?
Die nicht erstatteten Kosten sind der Eigenanteil des Patienten an den Behandlungskosten - er gilt in den meisten EU-/EFTA-Mitgliedstaaten. Der Patient bezahlt die Gesundheitsleistung aus eigener Tasche.
Zuzahlung betrifft Haus- oder Facharztbesuch, Zuschlag für verschreibungspflichtige Medikamente, Krankenhausaufenth alt - Hotel- und Verpflegungskosten, Kosten für Dienstleistungen trägt der Patientmedizinische Notdienste aufgrund der Ausübung von Extremsportarten sowie in den meisten Fällen die Kosten für Krankentransporte und Kosten in privaten medizinischen Einrichtungen, die nicht unter das allgemeine System fallen.
Rechtsgrundlage:Verordnung des Gesundheitsministers über die Beantragung von Behandlungen oder diagnostischen Tests im Ausland und die Übernahme der Transportkosten (Gesetzblatt von 2008 Nr. 143 Artikel 897)